• gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der Volkshochschule,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Volkshochschule den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule gelten ab dem 01.01.2018.
Freiberg, den 06.11.2017
gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender
Hier können Sie die AGB als PDF herunterladen.