§1 Geltungsbereich, Rechtsverhältnisse
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Mittelsächsischen Kultur gGmbH und den Teilnehmern an den Kursen und sonstigen Veranstaltungen (im Weiteren unter „Veranstaltungen” zusammengefasst) der Volkshochschule, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Die Volkshochschule ist ein Geschäftsbereich der Mittelsächsischen Kultur gGmbH.
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Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
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Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldung, Rücktritt, Kündigung) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform.
§2 Anmeldung, Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
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Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
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Zu jeder Veranstaltung ist vor Teilnahme eine Anmeldung erforderlich. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Absatz 3 entweder durch Annahmeerklärung der Volkshochschule zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die Volkshochschule das Vertragsangebot abgelehnt hat.
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Eine Anmeldung, die nach Veranstaltungsbeginn bei der Volkshochschule eingeht, bedarf, abweichend von Absatz 2 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
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Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 3 verbindlich, wenn sie sofort oder innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
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Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze 2 und 4 nicht berührt.
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Die Vertragssprache ist deutsch.
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Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er den „Kostenpflichtig anmelden“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie die ausgewählte Veranstaltung, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
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Die Volkshochschule speichert den Vertragstext, den der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Der Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines Browsers auszudrucken.
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Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung zu Zwecken der Vertragsdurchführung genutzt. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Volkshochschule ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartner können dem jederzeit widersprechen.
§3 Vertragspartner und Teilnehmer
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Der Anmeldende (Vertragspartner) kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der Volkshochschule namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der Volkshochschule. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
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Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
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Die Volkshochschule darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
§4 Entgelt und Veranstaltungstermin
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Das Veranstaltungsentgelt wie auch der/die Veranstaltungstermin/-e und die Veranstaltungsdauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule (Programm, Aushang, Preisliste etc.)
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Mit der Anmeldung entsteht die Entgeltpflicht. Das Entgelt wird spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginns fällig und ist in der von der Volkshochschule geforderten Zahlungsweise zu entrichten.
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Entgeltermäßigungen werden entsprechend der Entgeltordnung der Volkshochschule gewährt. Näheres regelt eine gesonderte Entgeltordnung. Diese ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§5 Organisatorische Änderungen
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Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Dozenten.
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Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
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Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 sinngemäß.
§6 Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule
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Die Leitung der Volkshochschule ist im Auftrag der Mittelsächsischen Kultur gGmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder ihn zu kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten, mangelnde Beteiligung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang des Kurses geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.
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Die Volkshochschule wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes 1 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
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Die Volkshochschule kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der Volkshochschule,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Volkshochschule den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
§7 Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
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Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die Volkshochschule auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner wertlos ist.
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Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
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Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
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Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Rücktritt, Kündigung etc.) gegenüber dem Dozenten sind nichtig und müssen grundsätzlich in einer der Geschäftsstellen der Volkshochschule abgegeben werden.
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Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt bzw. Kündigung.
§8 Schadenersatzansprüche
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Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die Mittelsächsische Kultur gGmbH sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Volkshochschule der Mittelsächsischen Kultur gGmbH schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§9 Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule gelten ab dem 05.08.2022.
Freiberg, den 03.08.2022
gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender