erhöht werden. Die Entscheidung darüber trifft der Leiter der Volkshochschule in Abstimmung mit der Geschäftsführung.
Es werden sonstige Entgelte erhoben für
Eine Ermäßigung des Kurs- bzw. Veranstaltungsentgeltes wird durch die Geschäftsführung verfügt für:
Auf Teilnehmerentgelte
sowie auf die in § 2 genannten Entgelte werden keine Ermäßigungen gewährt.
Die Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2016.
Freiberg, den 10.11.2015
gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender